Beim Auftreten von Eheproblemen gilt es, zwei verschiedene Phasen zu unterscheiden: Geht es einerseits um eine vorläufige Regelung, nennt dies der Volksmund «Trennung» (im rechtlichen Sinne: der «Eheschutz»). Dabei geht es um Fragen der vorläufigen Zuteilung von Liegenschaftsbenutzungen, die vorläufige Regelung von Kinderbelangen (samt Unterhalt) sowie den sog. ehelichen Unterhalt. Kein Thema der Trennung ist die Aufteilung zwischen Dein und Mein (sog. güterrechtliche Aufteilung) sowie die Pensionskassenaufteilung. Geht es um eine definitive Auflösung der eingegangenen Bindung, sprechen wir von einer Ehescheidung. Dabei ist die Ehescheidung in der Schweiz so möglich, dass zuerst eine Vereinbarung unter Ehegatten geschlossen wird (sog. Ehescheidungskonvention), welche anschliessend vom Gericht genehmigt werden muss. Sollte keine Lösung möglich sein, sind die verschiedenen Fragen (Zuteilung von Kindern und deren Unterhalt, Pensionskassenaufteilung, Aufteilung in «Mein und Dein» (sog. güterrechtliche Auseinandersetzung) sowie Fragen des nachehelichen Unterhaltes im strittigen Verfahren durchzuführen. 

Scheidungskosten