«Die einen sterben, die anderen erben». Erbrecht kann man aus zwei Einblickfenstern betreiben: Einerseits wird jede Person sterben, so dass sie ihre eigene Nachfolge zu regeln hat. Dabei ist Vorsorge zu betreiben für diejenigen, welche uns am nächsten stehen. Sie sollen neben dem menschlichen Verlust nicht auch noch einen ungeregelten Nachlass vorfinden, weshalb empfehlenswert ist, über Regelungen in einem Testament oder einem Erbvertrag nachzudenken. 

Anderseits kann bei einem Ableben aber auch die Frage gestellt werden, was erhalte ich? Dabei sind viele Aspekte zu berücksichtigen, wie die gesetzliche Ordnung (mit dem Pflichtteilsschutz), die Frage der Ausgleichung oder die Frage von Teilungsbestimmungen und deren Bedeutung für die Berechnung der jeweiligen Anteile. Eine kompetente Beratung kann manchmal Streitigkeiten verhindern, manchmal sind diese aber auch vor Gericht auszutragen.